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Samstag, 27.04.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen zwischen Dietmar von Schütz, Sieben-Höfe-Str. 24, 72072 Tübingen, Deutschland (im Folgenden: "Firma") und allen Kunden und Geschäftspartnern.

Für Webhosting und Domainregistrierung gelten nicht diese AGB, sondern die AGB Webhosting und die Domainregistrierungsbedingungen.

I Maßgebliche Bedingungen

Für Verbraucher im Sinn von § 13 BGB gelten ausschließlich die Abschnitte II Allgemeines, III Angebote und Vertragsschluss, IV Erfüllungsort und Gefahrübergang Ziffer 1 und 3, V Lieferung, VI Termine, VII Eigentumsvorbehalt, VIII Zahlungsbedingungen, X Schadensersatz Ziffer 1 bis 4, XI Datenschutz und XII Widerrufsbelehrung für Verbraucher unserer nachfolgenden AGB’s. Ansonsten kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.

Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gelten die nachfolgenden Bestimmungen mit Ausnahme von IV Erfüllungsort und Gefahrübergang Ziffer 3 und XII Widerrufsbelehrung für Verbraucher.

II Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma und allen Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden, Zusicherungen und Ähnliches sind nur verbindlich, wenn die Firma sie schriftlich oder in Textform bestätigt, und in diesem Fall nur für den Auftrag, für den sie vereinbart wurden. Die Firma widerspricht ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden.

III Angebote und Vertragsschluss

1. Alle von der Firma in Katalogen, Preislisten, Anzeigen, elektronischen Medien und dergleichen angegebenen, abgedruckten oder gespeicherten Angebote und Preisangaben sind stets unverbindlich und freibleibend.

2. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellten Waren bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der Kunde muss sich im Zweifel vor Vertragsschluss sachkundig beraten lassen.

3. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch verbindliche Annahme der Kundenbestellung durch die Firma zustande. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von der Firma durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch Auslieferung der bestellten Waren, durch Angebot der Ware zur Abholung oder durch Angebot oder Erbringen der beauftragten sonstigen Leistung informiert. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, so behält die Firma sich vor, durch eine automatisierte elektronische Erklärung den Zugang und den übermittelten Inhalt der Bestellung technisch zu bestätigen. Eine solche automatisierte elektronische Erklärung stellt keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.

4. Sollte die Firma nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist, aus rechtlichen Gründen nicht geliefert oder eine sonstige Leistung aus von der Firma nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erbracht werden kann, kann die Firma entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird die Firma umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten.

IV Erfüllungsort und Gefahrübergang

1. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz der Firma oder bei Versendung von Waren der Versandort des ersten Versenders, der für die Firma tätig wird.

2.1 Bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder mit Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht, auf den Kunden über. Bei Rücksendungen an die Firma geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware in den Geschäfts- bzw- Lagerräumen der Firma über. 2.2 Vorstehende Vorschriften gelten nicht beim Verbrauchsgüterkauf.

3.1 Bei Verbrauchern im Sinn von § 13 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowohl bei Abholung, als auch bei Versendung der Ware mit der Übergabe an den Verbraucher auf diesen über. Der Versand erfolgt grundsätzlich versichert. 3.2 Sollte der Kunde entgegen dieser Regelung unversicherten Versand wünschen, so übernimmt er mit ausdrücklicher Bestätigung während des Bestellvorganges das Versandrisiko und es gilt die Regelung nach Satz 2.1.

V Lieferung

1. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung der Firma ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.

2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsschluss an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl der Firma. Die Firma ist zu Teillieferungen berechtigt.

3. Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen und Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Lieferung keine Rüge bei der Firma ein, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben hiervon unberührt.

VI Termine

1. Vereinbarungen oder Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen ebenfalls der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein. Sie dürfen regelmäßig nicht kürzer als 10 Werktage sein. Für den Zeitraum, in dem die Firma auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet, verlängern sich Lieferungs- und Leistungsfristen entsprechend.

2. Gleiches gilt, wenn die Firma an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages aufgrund von unvorhersehbaren Umständen gehindert ist, die weder die Firma noch ein Erfüllungsgehilfe der Firma zu vertreten hat. Solche Umstände sind insbesondere anzunehmen bei durch Arbeitskampf bedingten Streiks oder Aussperrungen und bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse außerhalb der Beeinflussungsmöglichkeit der Firma. Vom Beginn und Ende sowie von der Art des Hindernisses wird die Firma den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.

3. Wenn der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat, stellt die Firma angefallene Mehrkosten in Rechnung.

4. Sollte die Firma in Verzug geraten, ihre Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbringen, und steht dem Kunden ein Wahlrecht zwischen Lieferung, Rücktritt und/oder Schadensersatz zu, so hat der Kunde dieses Wahlrecht innerhalb einer Woche seit dem Entstehen des Wahlrechts gegenüber der Firma schriftlich auszuüben. Andernfalls wird vermutet, dass die Firma zur weiteren Leistung berechtigt ist und der Kunde keine Rechte aus Leistungsstörungen geltend macht.

VII Eigentumsvorbehalt

1. Die Firma behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

2. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Eine Weiterveräußerung sowie die Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im voraus an die Firma abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an die Firma im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an die Firma abzuführen. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern. Übersteigt der Wert von hiernach der Firma zustehenden Sicherheiten den noch offenen Betrag ihrer Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10%, so wird die Firma insoweit auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl der Firma freigeben.

VIII Zahlungsbedingungen

1. Preisangaben der Firma sind, soweit nicht ausdrücklich angewiesen, stets Bruttopreise (incl. aller deutschen gesetzlichen Steuern und Abgaben).

2. Soweit Preise oder Kosten für sonstige Leistungen, Fahrtkosten, Spesen, Versand- und Telekommunikationskosten nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden, ist die Firma berechtigt, diese entsprechend ihrer jeweils gültigen Preisliste zu berechnen. Die Firma übermittelt dem Kunden auf Wunsch die jeweils gültige Preisliste. Die Übergabe oder Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich gegen Vorauszahlung.

IX Mängelhaftung

1. Die Firma gewährleistet, dass die neue Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden frei von Sachmängeln ist, d.h. dass sie sich für die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung der Firma bzw. des Herstellers erwarten kann.

2. Die Firma haftet, soweit kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, nicht für Mängel von gebrauchten Waren.

3.1 Liegt ein Mangel der Kaufsache vor und wird dieser Mangel vom Kunden nicht genehmigt, kann der Kunde von der Firma Nacherfüllung verlangen. Mängel sind hierbei schriftlich anzuzeigen und aussagekräftig zu beschreiben. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Firma durch Neulieferung oder Nachbesserung. Der Kunde kann Neulieferung oder Nachbesserung dann verlangen, falls ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung nicht zumutbar ist. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel. Er überlässt der Firma im Mangelfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten. Soweit es sachdienlich und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen.

3.2 Falls die Nacherfüllung nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist von mindestens zwei Wochen endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere eventuelle Ansprüche des Kunden aufgrund des Mangels wie z.B. Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten, Einnahmeausfälle sind ausgeschlossen. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch Lieferung eine neue Sache oder tritt er zurück, so ist er zur Rückgewähr der zuerst gelieferten Sache und zum Wertersatz verpflichtet.

3.3 Stellt sich heraus, dass ein Mangel zu Unrecht angezeigt wurde oder wird die Firma bei Störungen tätig, die durch die Umgebung der vertragsgegenständlichen Soft- und Hardware, deren Veränderungen durch den Kunden oder unzureichende Bedienung hervorgerufen wurden, so kann die Firma den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

3.4 Bei Waren, die zur Nutzung für gewerbliche oder selbstständige berufliche Zwecke bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang.

X Schadensersatz

1. Die Firma haftet in voller Höhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Firma ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für den Verlust von Daten haftet die Firma nicht.

4. Soweit die Haftung der Firma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

5. Für Schadensansprüche des Kunden außerhalb der Mängelhaftung, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet sind, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Schadensereignis Kenntnis erlangt.

XI Datenschutz

Die Adresse des Kunden wird für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung elektronisch gespeichert. Mit einer Bestellung erteilt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der uns im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die Behandlung der überlassenen personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.

XII Widerrufsbelehrung für Verbraucher

gemäß der am 01.04.2008 in Kraft getretenen Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV), nach der in Anlage 2 zu § 14 zur Verfügung gestellten amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung:

XII.1 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (bei Auktionen: vier Wochen) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Dietmar von Schütz

Sieben-Höfe-Str. 24
72072 Tübingen

Tel. 07071 - 610 124
Email dvs Ätsch Eine Nachricht schickendvschuetzPuenktchende

XII.2 Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Kein Widerrufsrecht besteht für Waren gemäß den Ausnahmen des § 312d Abs. 4 BGB. Hierzu zählen:

  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.
  • Software, wenn die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt werden.

XII.3 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

XIII Sonstiges

1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Firma schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Ansprüche aus dem konkreten Vertrag stützen. Eine Abtretung von Ansprüchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma zulässig.

2. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Firma und dem Besteller sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

4. Soweit der Kunde Kaufmann, einen solchem gleichgestellt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma als vereinbart. Die Firma ist jedoch auch berechtigt, einen Rechtsstreit am Sitz des Kunden zu führen.

Stand 10.01.2009